Mein Honorar

Sie schließen durch die Behandlung mit mir einen Dienstleistungsvertrag ab und ich rechne die für Sie entstehenden Behandlungskosten nach der aktuellen Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH 1985) ab.

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten keine Kosten für die Behandlung bei einem Heilpraktiker. Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Klienten mit einer privaten Zusatzversicherung erhalten für die Behandlung eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Diese kann bei der Versicherung / Beihilfe eingereicht werden. Je nach Vertrag kann eine teilweise oder vollständige Übernahme der Kosten durch die Versicherung / Beihilfe erfolgen.

Leider sind die Sätze der GebüH von 1985 so niedrig bemessen, dass ich für eine Sitzung eventuell über die Sätze abrechnen muss, was dann zu einer Differenz bei der Erstattung führt, die Sie selbst tragen müssen.

Unabhängig davon besteht häufig die Möglichkeit, die Behandlungskosten steuerlich geltend zu machen. Fragen Sie bitte diesbezüglich Ihren Steuerberater.

 

  • Hypnose Stundenhonorar 105,- € (Abrechnung erfolgt im 15 Minuten Takt)
  • Team und Firmencoaching je Stunde 150,- €
  • Raucherentwöhnung 2 Sitzungen 399,- €
  • Gewichtsreduktion 2 Sitzungen 399,- €
  • Aufstellung in der Kleingruppe 100,- € + 30,- € je Stellvertreter (Sie können auch Ihre eigenen Stellvertreter mitbringen)